Die GOÄ-Abrechnung von Befundberichten und ärztlichen Bescheinigungen gehört zum Praxisalltag – und birgt gleichzeitig erhebliches Fehlerpotenzial. Wer die zutreffenden Ziffern nicht sorgfältig auswählt oder die Dokumentationspflichten vernachlässigt, riskiert Honorarrückforderungen, Plausibilitätsprobleme und im schlimmsten Fall den Vorwurf der Falschabrechnung. Eine rechtssichere GOÄ-Abrechnung setzt voraus, dass Ärztinnen und Ärzte nicht nur die inhaltlichen Anforderungen der einzelnen Leistungspositionen kennen, sondern diese auch in der Patientenakte nachvollziehbar begründen können. Gerade bei schriftlichen Leistungen wie Befundberichten, Attesten oder Bescheinigungen bestehen zwischen den einzelnen GOÄ-Ziffern teils erhebliche Unterschiede – sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch des zulässigen Honorars. Dieser Leitfaden führt Schritt für Schritt durch den korrekten Abrechnungsprozess und zeigt, worauf es bei der Dokumentation wirklich ankommt.
1. Leistungsinhalt klar definieren: Was wird erbracht?
Unterschied zwischen Attest, Bescheinigung und Befundbericht
Bevor eine GOÄ-Ziffer ausgewählt wird, muss der genaue Charakter der schriftlichen Leistung bestimmt werden. Eine kurze Bescheinigung – etwa eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein einfaches Attest – stellt inhaltlich und zeitlich einen deutlich geringeren Aufwand dar als ein ausführlicher Befundbericht für eine Versicherung oder ein Gericht.
Die GOÄ unterscheidet hier sehr differenziert: Während einfache Bescheinigungen mit geringem Honorar abgegolten werden, sind für umfangreiche Berichte mit Anamnese, Untersuchungsbefunden und ärztlicher Beurteilung höhere Ziffern vorgesehen. Diese inhaltliche Abgrenzung ist der erste und entscheidende Schritt für eine rechtssichere Abrechnung.
Auftraggeber und Zweck der Leistung festhalten
Nicht jede Bescheinigung wird auf Wunsch des Patienten ausgestellt. Häufig verlangen Versicherungen, Behörden oder Arbeitgeber bestimmte Dokumente. Der Auftraggeber bestimmt in vielen Fällen auch, welche Ziffer korrekt ist – und ob die Leistung überhaupt GOÄ-pflichtig ist oder gesondert vereinbart werden muss. Diese Information gehört daher von Anfang an dokumentiert.
2. Die richtige GOÄ-Ziffer auswählen
Systematik der Ziffern 70 bis 96 verstehen
Im Abschnitt der GOÄ, der schriftliche Leistungen regelt, finden sich die Ziffern 70 bis 96. Sie decken das gesamte Spektrum von der kurzen Bescheinigung bis hin zum umfassenden psychiatrischen Gutachten ab. Die korrekte Zuordnung hängt von drei Faktoren ab: dem Umfang des Dokuments, dem inhaltlichen Aufwand sowie dem Empfängerkreis.
Wer etwa zwischen einer kurzen Bescheinigung und einem ausführlichen GOÄ 70-basierten Befundbericht wählen muss, sollte die inhaltlichen Voraussetzungen jeder Ziffer genau kennen – denn eine falsche Einordnung führt entweder zu einer Untervergütung oder zu einer anfechtbaren Überhöhung des Honorars.
Besonderheiten bei Kopien und Aktenabschriften
Für Kopien aus der Patientenakte, Aktenabschriften oder Fotokopien gelten eigene Ziffern. Diese werden häufig falsch zugeordnet oder ganz vergessen, obwohl sie beim Erstellen umfangreicher Berichte durchaus anfallen. Auch hier gilt: Der tatsächliche Aufwand muss der abgerechneten Leistung entsprechen.
3. Dokumentation in der Patientenakte sicherstellen
Pflichtinhalte einer rechtssicheren Dokumentation
Jede abgerechnete schriftliche Leistung muss in der Patientenakte nachvollziehbar sein. Das bedeutet konkret: Datum der Erstellung, Anlass und Empfänger des Dokuments sowie – bei höherwertigen Berichten – eine stichwortartige Zusammenfassung des Inhalts gehören in die Akte. Fehlt diese Grundlage, kann im Streitfall weder die Notwendigkeit noch der Umfang der Leistung belegt werden.
Aufbewahrungspflichten beachten
Ärztliche Dokumente unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten von mindestens zehn Jahren. Das gilt auch für die Zweitausfertigung oder eine Kopie von Befundberichten und Attesten, die die Praxis verlassen haben. Ein lückenloses Archiv schützt nicht nur vor haftungsrechtlichen Konsequenzen, sondern ist auch Voraussetzung für eine erfolgreiche Plausibilitätsprüfung durch die zuständige Ärztekammer.
4. Honorar korrekt berechnen und begründen
Steigerungsfaktor sachgerecht anwenden
Bei schriftlichen Leistungen nach GOÄ gilt grundsätzlich der einfache bis 2,3-fache Steigerungssatz als Regelbereich. Eine Überschreitung bis zum 3,5-fachen ist möglich, bedarf aber einer schriftlichen Begründung auf der Rechnung. Diese Begründung muss individuell und auf den konkreten Fall bezogen sein – Formulierungen wie „erhöhter Aufwand“ oder „besondere Schwierigkeit“ reichen allein nicht aus.
Rechnungsstellung und Zahlungsfrist
Die GOÄ-Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten: Name und Anschrift des Patienten, Behandlungsdaten, die angewandte Ziffer mit Leistungsbeschreibung, den Steigerungsfaktor und den sich ergebenden Betrag. Fehlt auch nur eines dieser Elemente, verliert die Rechnung ihre Fälligkeit – das heißt, die Zahlungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn eine vollständige Rechnung vorliegt.
5. Typische Fehler und Fallstricke vermeiden
Folgende Fehler treten bei der GOÄ-Abrechnung schriftlicher Leistungen besonders häufig auf:
- Falsche Ziffernwahl: Eine ausführliche versicherungsmedizinische Stellungnahme wird fälschlicherweise wie eine einfache Bescheinigung abgerechnet – oder umgekehrt.
- Fehlende Dokumentation: Der Befundbericht ist ausgestellt und versandt, aber in der Akte findet sich kein Hinweis auf Inhalt, Empfänger oder Datum.
- Unzulässige Doppelabrechnung: Wird für denselben Vorgang sowohl eine Ziffer für den Bericht als auch eine für die zugrunde liegende Untersuchung abgerechnet, ohne dass die Untersuchung tatsächlich neu durchgeführt wurde.
- Mangelhafte Steigerungsbegründung: Der Faktor über 2,3 wird angesetzt, aber die schriftliche Begründung fehlt oder ist nicht patientenindividuell.
- Vergessene Nebenkosten: Porto, Fotokopien oder Schreibauslagen werden nicht abgerechnet, obwohl sie nach GOÄ zulässig wären.
- Veraltete Ziffernkenntnis: Abrechnungsgewohnheiten aus früheren Jahren werden unreflektiert fortgeführt, ohne aktuelle Kommentierungen oder Beschlüsse der Bundesärztekammer zu beachten.
6. Praktische Checkliste für die rechtssichere Abrechnung
Vor jeder Rechnungsstellung für Befundberichte und Bescheinigungen empfiehlt sich folgende Kontrolle:
- Ist der Charakter der Leistung eindeutig bestimmt (Attest, Bescheinigung, Bericht, Gutachten)?
- Wurde die inhaltlich passende GOÄ-Ziffer aus dem Bereich der schriftlichen Leistungen ausgewählt?
- Entspricht der Umfang des erstellten Dokuments den Anforderungen der gewählten Ziffer?
- Sind Datum, Empfänger und wesentlicher Inhalt in der Patientenakte dokumentiert?
- Ist der Auftraggeber (Patient, Versicherung, Behörde) klar benannt?
- Wurde der Steigerungsfaktor korrekt gewählt und – sofern über 2,3 – individuell schriftlich begründet?
- Enthält die Rechnung alle Pflichtangaben gemäß GOÄ?
- Sind anfallende Nebenkosten (Kopien, Porto) separat ausgewiesen?
- Befindet sich eine Kopie des ausgehändigten Dokuments in der Patientenakte?
- Ist die Aufbewahrung der Unterlagen für mindestens zehn Jahre sichergestellt?
Eine konsequente Anwendung dieser Checkliste reduziert das Risiko von Rückforderungen erheblich und bildet die Grundlage für eine dauerhaft rechtssichere GOÄ-Abrechnung schriftlicher Leistungen.
Digitale Unterstützung bei der ärztlichen Honorarabrechnung
Softwarelösungen für eine rechtssichere Liquidation
Die korrekte Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte stellt viele Praxen vor erhebliche Herausforderungen. Moderne Abrechnungssoftware unterstützt Mediziner dabei, die komplexen Regelwerke der GoÄ Abrechnung systematisch anzuwenden. Spezialisierte Programme analysieren automatisch, welche Ziffern kombiniert werden dürfen und welche Ausschlüsse zu beachten sind. Dabei werden individuelle Steigerungsfaktoren vorgeschlagen und dokumentiert, sodass die Begründungspflicht bei erhöhten Sätzen lückenlos erfüllt wird. Für Praxisinhaber bedeutet dies eine deutliche Zeitersparnis und eine spürbare Reduzierung von Rückfragen seitens der Patienten oder Kostenträger.
KI-gestützte Analyse und Optimierungspotenziale
Neben klassischen Softwarelösungen gewinnen KI-basierte Systeme zunehmend an Bedeutung. Diese Technologien werten Abrechnungsdaten aus und identifizieren Muster, die auf häufige Fehler oder ungenutzte Abrechnungsmöglichkeiten hinweisen. Ärzte erhalten dadurch konkrete Hinweise, welche Leistungen möglicherweise nicht vollständig erfasst wurden. Die automatisierte Plausibilitätsprüfung erkennt widersprüchliche Ziffernkombinationen, bevor eine Rechnung den Patienten erreicht. Im Jahr 2026 setzen immer mehr Praxen auf solche intelligenten Lösungen, um die wirtschaftliche Effizienz zu steigern und gleichzeitig die Anforderungen einer korrekten GoÄ-Abrechnung konsequent zu erfüllen. Die Integration in bestehende Praxisverwaltungssysteme erfolgt dabei zunehmend nahtlos.